Lloyd Fonds Britische Kapital Leben / VR Bank
Wir vertreten Anleger, die sich an der Britische Kapital Leben, sogenannte Lloyd Fonds beteiligt haben. Die Beratung fand unter anderem durch Mitarbeiter der Volksbank Raiffeisenbank
Bereits im Jahr 2017/2018 forderte der Insolvenzverwalter aus den Beteiligungsverträgen in Form einer Einmaleinlage den Ausgleich des sogenannten negativen Kapitalkontos. Wir haben damals unsere Mandanten bei Gericht vertreten und konnten dort Vergleiche abschließen.
Nunmehr fordert Dr. Schädler aus den Ratensparverträgen ausstehende Ratenzahlungen.
Wir haben für unsere Mandanten, die wir seit 2016/2017 vertreten, Schadensersatz gegen die strafrechtlich verurteilten Verantwortlichen sowohl aus den Beteiligungen der CS 4, als auch der CSA 5 GmbH & Co. KG geltend gemacht und im Zuge dessen alle Beteiligungen gekündigt und angefochten etc.
Dies gibt unseren Mandanten eine weitere Einwendung gegen die Forderung des Insolvenzverwalters.
Es bleibt vollkommen offen, auf welcher rechtlichen oder gesetzlichen Grundlage sich der Insolvenzverwalter beruft. Der Insolvenzverwalter verweist im Rahmen seiner Forderung auf Zahlung der Raten lediglich darauf, dass für die vollständige Befriedigung der Insolvenzgläubiger noch Beträge erzielt werden müssten.
Dies gilt es zu bestreiten.
Das Gesetz, § 171 HGB bestimmt in Abs. 1, dass ein Kommanditist (der Anleger an der CSA 4 ist ein solcher) den Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe seiner Einlage unmittelbar haftet.
Danach ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet ist.
Nach § 171 Abs. 2 HGB besteht eine Recht auf Durchsetzung der Haftung gegenüber den Kommanditisten durch den Insolvenzverwalter, wenn über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Dies bezieht sich typischerweise auf die Vertragskonstellation zu den Einmaleinlagen, zur Frage der Forderung auf Ausgleich eines negativen Kapitalkontos oder gewinnunabhängiger Ausschüttungen etc. Diese Forderung hat der Insolvenzverwalter bereits im Jahr 2017 geltend gemacht.
Bei der jetzigen Forderung von offenstehenden Raten und auch von Raten aus einem Vertrag für die Zukunft ist zu klären, ob die Beteiligung bereits beendet war.
Außerdem ist ungeklärt, ob die bislang erzielten Beträge zur vollständigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger tatsächlich nicht ausgereicht haben, wie dies behauptet wird. Hierzu erklärt sich Dr. Schädler nicht und belegt eine solche Behauptung nicht.
Zudem sollte die Einrede der Verjährung und Verwirkung erhoben werden.
Eine Anleger, der sich an einer KG als Kommanditisten beteiligt hat, haftet begrenzt 5 Jahre ab Auflösung der Gesellschaft. Maßgebend ist das Datum der Eintragung der Insolvenzeröffnung in das Handelsregister.
Bei sogenannter mittelbarer Beteiligung des Anlegers über einen Treuhänder, wie dies meist der Fall war, verjährt der Anspruch bereits nach 3 Jahren.
Möglicherweise bestehen auch Aufrechnungsansprüche.
Jeder Fall ist somit individuell zu überprüfen und es ist abzuwägen, welche Einwendungen gegen die Forderung des Insolvenzverwalters Dr. Schädler erhoben werden können.
Wir überprüfen Ihre Verträge und teilen Ihnen die Erfolgsaussichten hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten mit. Für den Fall, dass Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir für Sie kostenfrei eine Kostendeckungsschutzanfrage.
Rechtsanwältin Sorrentino hat langjährige Erfahrung im Bereich des Bankenrechts und ist schwerpunktmäßig auch im Kapitalanlagerecht tätig. Neben der Beratung im Einzelfall überprüft und untersucht sie Anlagekonstrukte oder Prospekte auf ihre rechtliche und sachliche Richtigkeit sowie auf Risiken und macht vor allem Schadensersatzansprüchen für Sie geltend.
* Pflichtfeld
Wir vertreten Anleger, die sich an der Britische Kapital Leben, sogenannte Lloyd Fonds beteiligt haben. Die Beratung fand unter anderem durch Mitarbeiter der Volksbank Raiffeisenbank
Zahlreiche VR-Banken der Region haben Sparverträge mit ihren Kunden abgeschlossen. Beispiele solcher Verträge sind „VR Plan flexibel”, „VR Ziel Sparplan”, „VR Spar Conzept Fix ”
Die Sparkassen kündigen aktuell Prämiensparverträge zum Ende des Jahres 2021. Begründet werden diese Kündigungen mit der extremen Niedrigzinsphase unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs
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Ihr Rechtsanwalt in Würzburg
Kanzlei Jordan & Dr. Auffermann