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Reiserecht in Würzburg:
nein
Werden in Ihrem Urlaub Leistungen wie Flug oder Hotel storniert, war Ihr Flug verspätet oder haben Sie versprochene Leistungen nicht erhalten, stehen Ihnen neben Schadensersatz auch Ansprüche auf Ersatzleistungen oder Minderung des Reisepreises zu. Unter Umständen kann auch der gesamte Reisepreis zurückgefordert werden.
Der Urlaub soll zur schönsten Zeit des Jahres werden. Nicht erst seit der Corona-Pandemie stellt sich auf Reisen oder bereits im Vorfeld jedoch heraus, dass das Gegenteil der Fall sein kann: Der Flug ist verspätet oder fällt aus, Sie werden umgebucht, das Hotel ist überbelegt, bietet nicht die versprochenen Leistungen an oder befindet sich in unzumutbarem Zustand.
Diese Unannehmlichkeiten müssen Sie nicht hinnehmen! Ansprüche bestehen im Reiserecht nicht nur bei Pauschalreisen mit Flug und Hotel, sondern auch bei individuell geplanten und selbst zusammengestellten Reisen, die bei verschiedenen Anbietern, Fluggesellschaften oder Reisebüros gebucht wurden.
Ihr Rechtsanwalt in Würzburg
Kanzlei Jordan & Dr. Auffermann