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Verkehrsrecht und Unfallschadensrecht in Würzburg:
nein
Nach einem Unfall im Straßenverkehr ist Streit über die Schuldfrage, die Schadenshöhe und die Haftung des Unfallgegners und dessen Versicherungen oft vorprogrammiert. Wir fordern Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Unfallgegner, der Vollkasko-, Teilkasko- oder Haftpflichtversicherung.
Im Bereich des Straßenverkehrs- und Unfallschadensrecht geht es um juristische Auseinandersetzungen nach einem Verkehrsunfall. In einer solchen Situation ist eine Vielzahl von Personen und Organisationen beteiligt, was besondere Risiken birgt.
Nach einem Verkehrsunfall sieht man sich oft Problemen mit mehreren Unfallgegnern, der eigenen oder der gegnerischen Versicherung oder der Polizei und Staatsanwaltschaft ausgesetzt. Neben der Regulierung der Sachschäden mit dem Unfallgegner ist an die Durchsetzung verschiedener weiterer Ansprüche zu denken. Zu erwähnen sind insbesondere Schmerzensgeld, Ansprüche auf einen Mietwagen und sonstige Sofortleistungen.
Auseinandersetzungen mit den beteiligten Versicherungen sind in vielen Fällen kompliziert und langwierig. Begründete Ansprüche werden oftmals erst nach einem längeren juristischen Verfahren reguliert. Es ist empfehlenswert, einen Rechtsanwalt nicht erst dann einzuschalten, wenn bestehende Ansprüche seitens der Versicherung abgelehnt werden, sondern unverzüglich nach dem Unfall.
Ihr Rechtsanwalt in Würzburg
Kanzlei Jordan & Dr. Auffermann